Wir sind auf Partnersuche!
Lust auf Arbeit in einem eingespielten Team, ggf. darauf, Partner zu werden, und im Idealfall Implantologie-Erfahrung.
Neugierig auf mehr Infos über Ihr Job-Upgrade mit flexiblen Arbeitszeiten und 1A-Entlohnung?
Korrekturen von Zahnfehlstellungen im Kinder- bzw. Jugendalter haben den großen Vorteil, das natürliche Kieferwachstum für die Behandlung nutzen zu können.
Als Zahnarztpraxis mit kieferorthopädischem Tätigkeitsschwerpunkt setzen wir uns mit Erfahrung und Fachkompetenz für eine effiziente kieferorthopädische Behandlung ein. Musste man sich früher mit der „Einheitsspange“ zufrieden geben, kann heute fast jede Spange nach persönlichen Wünschen designt werden. Zudem ermöglichen Methoden wie Keramikbrackets oder elastische Behandlungsbögen eine angenehmere und teils schnellere Therapie. Grundsätzlich wird zwischen festen und herausnehmbaren Zahnspangen unterschieden.
Herausnehmbare Geräte werden eingesetzt, um leichte Korrekturen der Zahnstellung durchzuführen und das Kieferwachstum zu fördern bzw. zu verringern. Diese können wir auf Wunsch in verschiedenen Farben und mit Motiven herstellen.
Feste Zahnspangen (Multiband-Apparaturen) sind geeignet, um größere Zahnfehlstellungen zu korrigieren und Korrekturen des Kiefers vorzunehmen. Neben den herkömmlichen silberfarbigen Brackets (Kassenleistung) bieten wir auch zahnfarbene Keramik-Brackets an, die schonender für die Zähne sind, oder Speed-Brackets, die die Tragezeit deutlich verkürzen. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung können wir auf Wunsch ein Retentionsgerät anfertigen.
Retentionsgeräte halten die Zähne an ihrer Position ohne Druck auszuüben, und verhindern somit das Zurückbewegen in die falsche Position. Hierbei unterscheidet man ebenfalls zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Lösungen:
Die Behandlung umfasst in der Regel 12 Quartale, hängt jedoch immer von der Mitarbeit des Patienten ab. Anschließend beginnt die Retentionsphase. Für den Behandlungserfolg bitten wir Sie, ihr Kind vor allem bei der Reinigung und Pflege der Zähne und der Apparatur zu unterstützen und zu motivieren. Dies ist während der gesamten Behandlung von höchster Priorität.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten hauptsächlich im Kindes- und Jugendalter. Durch Kieferabformungen, Röntgenbilder und Fotos wird ermittelt, ob eine Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten möglich ist. Trifft dies zu, wird ein Plan erstellt, der zur Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird. Sobald die Krankenkasse ihr Einverständnis gegeben hat, kann eine Behandlung beginnen. Sie bekommen quartalsweise eine Rechnung über 20 % der erbrachten Leistungen, die übrigen 80 % übernimmt Ihre Krankenkasse vollständig! Sofern sich ein Geschwisterkind ebenfalls in einer kieferorthopädischen Behandlung befindet, erstattet die Krankenkasse für das zweite Kind sogar 90 %. Wenn Sie Ihre Rechnung beglichen haben, heben Sie diese bitte gut auf. Am Ende einer erfolgreichen Behandlung können Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen somit Ihren gesamten Eigenanteil zurückerstattet.